Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem Unternehmen bzw. Unternehmer durch das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch bei Adress- oder Namensänderung. Die Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die Umsatzsteuer-ID Nummer nicht ersetzt.
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