Steuer

Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz

Swetlana Hempel
Steuerberaterin

Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger " Finanzamt Idar-Oberstein" angegeben werden. Hierauf macht das Finanzministerium Rheinland-Pfalz aufmerksam.

Hierzu führt das Finanzministerium weiter aus:

  • Ab dem 05.10.2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen.
  • Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger " Finanzamt Idar-Oberstein" angegeben werden - sonst drohen Verzögerungen. Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden
  • Alle Zahlungen - egal an welches Finanzamt in Rheinland-Pfalz - gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Die Bankverbindung lautet: Bundesbank Koblenz IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
  • Das Finanzministerium empfiehlt die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens - so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Überweisungen manuell ausgefüllt werden müssen. So werden Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen vermieden.
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Swetlana Hempel
Steuerberaterin
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen hat mir bei meinem Arbeitsrechtsfall sehr geholfen. Sie waren professionell und effizient in ihrer Beratung.

Max Mustermann

Geschäftsführer, ABC GmbH

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