Steuer

PV-Anlagen

Es gab im Jahr 2023 sehr viele Neuerungen und Änderungen zu den PV-Anlagen und deren Rolle im Steuerrecht. Im Jahr 2024 geht es weiter.

Bis zum 11.01.2024 gab es eine Möglichkeiten für die Steuerpflichtigen rückwirkend einen Antrag beim Finanzamt zu stellen und für die PV-Anlagen beim vollen Vorsteuerabzug die Versteuerung des privaten Eigenverbrauchs zu vermeiden.

Wir haben für unsere Mandanten, die Eigentümer der Anlagen sind, diese Anträge beim Finanzamt gestellt. Das Jahr 2024 kann mit Steuersparen beginnen! 😊

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Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen hat mir bei meinem Arbeitsrechtsfall sehr geholfen. Sie waren professionell und effizient in ihrer Beratung.

Max Mustermann

Geschäftsführer, ABC GmbH

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