Grundsteuererklärungen

Die FA des Landes Baden-Württemberg werden in den nächsten Wochen den GrSt-Wert von Grundstücken schätzen, deren Eigentümer bislang noch keine Erklärung für die GrSt B abgegeben haben. Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine GrSt-Erklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündigung noch mal eine Frist
Für alle unsere Mandanten, für die wir die Grundsteuererklärungen erstellt haben, legen wir grundsätzlich die Einsprüche gegen die GrSt-Messbetragsbescheide wegen der Verfassungsmäßigkeit ein. Trotz des Einspruchs gegen die Bescheide stellen die FA den Kommunen die Daten der GrSt-Messbeträge zur Verfügung, sodass Städte und Gemeinden mit dem jeweils geltenden Hebesatz die ab 2025 zu zahlende GrSt berechnen und die GrSt-Bescheide versenden können. Die FÄ gewähren bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen auch ohne ausdrücklichen Antrag verfahrensruhe, sodass die weitere Bearbeitung des Einspruchs zunächst zurückgestellt wird. Sofern Betroffene im Rahmen ihres Einspruchsverfahrens jedoch deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die FÄ angehalten über den Einspruch zu entscheiden.
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