Steuer

E-Rechnung: Handlungsbedarf für Unternehmen – Sind Sie schon vorbereitet?

Die Digitalisierung im Rechnungswesen ist angekommen: Seit dem 1.Januar 2025 gelten neue Regeln für Rechnungen zwischen Unternehmen inDeutschland. Viele Betriebe sind betroffen, wissen aber noch nicht genau, wassich ändert und wann sie handeln müssen. Deshalb haben wir die wichtigstenInformationen für Sie kompakt und verständlich zusammengefasst.

 

Warum ist die E-Rechnung wichtig?

 

Die E-Rechnung soll den Rechnungsprozess vereinfachen, Fehlerreduzieren und die Digitalisierung von Unternehmen voranbringen. Rechnungenkönnen künftig automatisiert verarbeitet werden, was Zeit spart undVerwaltungsaufwand reduziert.

 

Was ist überhaupt eine E-Rechnung?

 

Eine E-Rechnung ist mehr als eine PDF-Datei.

Als E-Rechnung gelten nur Rechnungen, die in einem strukturierten,maschinenlesbaren Datenformat erstellt werden und eine automatischeelektronische Verarbeitung ermöglichen. Zu den gängigen Formaten gehörenbeispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD. Eine einfache PDF-Rechnunggilt steuerlich nicht mehr als E-Rechnung.

 

Welche Fristen gelten?

 

Bereits seit 01.01.2025

✅ Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können.
Eine Zustimmung des Empfängers ist hierfür nicht mehr erforderlich.

 

Übergangszeit bis Ende 2026

✅ Papierrechnungen und PDF-Rechnungen dürfen weiterhin verwendetwerden, sofern der Empfänger zustimmt.

 

Ab 01.01.2027

✅ Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000Euro müssen E-Rechnungen an andere inländische Unternehmen ausstellen.

 

Ab 01.01.2028

✅ Die E-Rechnung wird grundsätzlich für alle betroffeneninländischen B2B-Umsätze verpflichtend.

 

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

 

Bereits heute sollten Sie prüfen:

  • Können Sie E-Rechnungen empfangen und archivieren?
  • Ist Ihre Buchhaltungssoftware für E-Rechnungen     geeignet?
  • Sind Ihre internen Prozesse auf die neuen Anforderungen     vorbereitet?
  • Arbeiten Ihre Lieferanten und Kunden bereits mit     E-Rechnungen?

 

Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet später unnötigenZeitdruck und kann die Vorteile der Digitalisierung direkt nutzen.

 

Unser Tipp

Auch wenn für viele Unternehmen noch Übergangsfristen gelten: DieUmstellung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Je früher dieProzesse angepasst werden, desto reibungsloser gelingt der Wechsel zurdigitalen Rechnungsverarbeitung.

 

Sie haben Fragen zur Umsetzung in Ihrem Betrieb?

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung der E-Rechnung undprüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

 

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Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und  freue mich auf Ihre Rückmeldung.

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Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen hat mir bei meinem Arbeitsrechtsfall sehr geholfen. Sie waren professionell und effizient in ihrer Beratung.

Max Mustermann

Geschäftsführer, ABC GmbH

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