Verträge
Arbeitsverträge regeln Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – klar und verbindlich.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Sollte das Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur in dieser angespannten Situation ausnahmsweise trotz der geltenden Erleichterungen abgelehnt werden, so kann der Arbeitgeber gegen diesen Bescheid zunächst Widerspruch einlegen und im äußersten Fall Klage beim Sozialgericht erheben. Sollte Kurzarbeit bereits im Betrieb ausgeübt worden sein, so stellt dies das Betriebsrisiko des Arbeitgebers dar. Er ist für die Gehaltszahlungen verantwortlich.
Nein. Laut den gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice besteht kein Betretungsrecht für Privathaushalte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Homeoffice arbeiten.
Die Ruhezeit zwischen Ende der Arbeitszeit und Beginn der nächsten Schicht beträgt elf Stunden, bei bestimmten Berufsgruppen sind Verkürzungen auf zehn Stunden bei Ausgleich möglich (§ 5 ArbZG).
Zulässige Gründe für eine Befristung können zum Beispiel sein: - Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, etwa weil dieser länger krank oder in Elternzeit ist. - Vorübergehender Mehrbedarf an Leuten im Unternehmen, beispielsweise für die Spargelernte, auf dem Bau oder für den Paketversand vor Weihnachten. Ein Vertrag auf Probe statt eines Arbeitsvertrags mit Probezeit. Dieser Probevertrag darf aber im Normalfall nicht länger als sechs Monate laufen (Bundesarbeitsgericht, Az. 7 AZR 85/09). Der erste Vertrag nach der Ausbildung im Unternehmen. Ein Vertrag, der übergangsweise nach der Ausbildung oder dem Studium geschlossen wird, kann befristet werden, sollte aber in der Regel eine Laufzeit von höchstens einem Jahr nicht überschreiten. Gut für Arbeitnehmer: Gibt es Streit, ob ein sachlicher Grund für eine Befristung vorlag oder nicht, muss der Arbeitgeber den Beweis dafür liefern.
Das Soll-Entgelt ist nach oben begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Ansonsten ist das Soll-Entgelt das Bruttomonatsentgelt, das ohne Kurzarbeit erzielt würde, soweit es beitragspflichtige Einnahmen im Sinne des SGB III umfasst und damit als Entgelt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen ist. Kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung sind gem. der Sozialversicherungsentgeltverordnung einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind (dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt). Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stellen in diesem Sinne kein Arbeitsentgelt dar, soweit sie 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
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