Versicherungsrecht
Wir prüfen Versicherungsleistungen und vertreten Sie bei Streitigkeiten mit der Versicherung.
Versicherern wie auch Versicherungsnehmern stehen wir in allen versicherungsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir unterstützen diese beispielsweise bei Schadensfällen in der Fahrzeugversicherung (Verkehrsunfälle, Fahrzeugdiebstahl u.a.) sowie in der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung. Natürlich befassen wir uns auch mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus privaten, betrieblichen und beruflichen Haftpflichtversicherungsverhältnissen und aus der Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Krankenversicherung, der Lebensversicherung oder der Rentenversicherung.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 – 1.500 Euro, 1 – 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es hier keine klaren Grenzwerte. Entscheidend ist mithin, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Fehlt es hierbei, dann handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Die Fälligkeit tritt 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins ein. Dann hat der Versicherungsnehmer gem. § 33 VVG die Prämie unverzüglich zu zahlen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern.
Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.
Neben dem Zahlungsanspruch hat der Versicherer die Möglichkeit, auch Gestaltungsrecht auszuüben. Insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung (bspw. durch bewusst falsche Angaben des Versicherungsnehmers) kommt hierbei in Betracht.
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Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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