Unterhalt
Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder, Ehepartner oder Eltern.
Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in Geld), der nicht oder nicht in vollem Umfang für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann oder aufkommen muss.
Hierbei gibt es unterschiedliche Arten des Unterhalts, die auch unterschiedlich ermittelt werden und für die es unterschiedliche Regelungen gibt, wann und ob sie gezahlt werden müssen.
Voraussetzung ist aber immer Bedürftigkeit auf Seiten des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit auf Seiten des Unterhaltsschuldners.
Zu beachten ist, dass Unterhalt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde. Daher ist sofortiges Handeln zur Sicherung des Anspruchs gefragt!
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Erforderlich ist unbedingt, dass der Unterhaltsverpflichtete zügig zur Zahlung aufgefordert wird. Unterhalt kann nämlich nicht rückwirkend gefordert werden. Ohne Zahlungsaufforderung ist somit jeder bis dahin vergangene Monat verloren. Es empfiehlt sich daher, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und eine Unterhaltsberechnung in Auftrag zu geben.
Ein Gericht entscheidet auf Antrag. Das Gericht muss zur Klärung der Vaterschaft DNA-Gutachten einholen. Nach Eingang der Ergebnisse ergeht dann eine gerichtliche Entscheidung.
Durchschnittlich rund 148.000 Euro kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr. Das hat das Statistische Bundesamt 2018 in einer Studie ermittelt. Die Mehrkosten für eine größere Wohnung oder Verdienstausfall, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, sind da noch gar nicht drin.
Ein Ehevertrag bietet aufgrund seiner zahlreichen Möglichkeiten ein hohes Maß an Flexibilität. Sehr viele Bestandteile der Beziehung können im Ehevertrag beschlossen und festgehalten werden. Häufig dreht es sich jedoch primär um die finanziellen Aspekte der Beziehung, die im Ehevertrag geregelt sind: Unterhaltszahlungen für den Partner und/oder die Kinder im Falle einer Trennung oder Scheidung, Zahlungen bezüglich der Altersvorsorge, wenn einer der Ehepartner aufgrund Kindererziehung, Haushalt oder anderer Faktoren nicht eigenständig für die Rente vorsorgen konnte. Auch in das Erbrecht lässt sich mit dem Ehevertrag eingreifen, indem schon hier geregelt wird, wer besondere Wertgegenstände – oder auch ganze Unternehmen – erben wird. Einer der wichtigsten Faktoren im Ehevertrag ist jedoch die Gütertrennung, die hier anders als vom Gesetzgeber vorgesehen geregelt werden kann – zum Beispiel gänzlich ohne Zugewinnausgleich oder durch das Beschließen einer Gütergemeinschaft. Über die finanziellen Aspekte hinaus, die im Falle von Uneinigkeit auch gerichtlich eingeklagt werden können, lassen sich aber auch viele private Vorstellungen für die Ehe im Ehevertrag verewigen. Hier bieten sich zum Beispiel generelle Klauseln zum Kinderwunsch, zur Treue der Ehepartner oder zu regelmäßigen, gemeinsamen Aktivitäten an. Allerdings lassen sich private Klauseln im Ehevertrag rechtlich nicht einklagen und stellen lediglich eine Form der Zusicherung für die Ehepartner dar.
Die Vaterschaft anfechten kann der gesetzliche Vater des Kindes. Die Vaterschaft feststellen lassen können das Kind, die Mutter des Kindes.
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