Schmerzensgeld
Wir helfen Ihnen, Schmerzensgeld nach Körperverletzung oder Unfallfolgen erfolgreich geltend zu machen.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Ja, auch die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und des Schädigers sind relevant. Da die Schadensabwicklung im Verkehrsunfallrecht über die Haftpflichtversicherung des Schädigers erfolgt, wird dessen wirtschaftlich bessere Position schmerzensgelderhöhend berücksichtigt.
Ja. Dies macht sich beim Ausmaß des Verschuldens, aber auch bei der Regulierungsverzögerung bemerkbar. Wenn die Schadensabwicklung bewusst und mutwillig vom Schädiger oder dessen Versicherung verzögert, oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt wird, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist dem § 253 Abs. 2 BGB zu entnehmen. Danach kann man infolge unfallbedingter körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine „billige Entschädigung“ in Geld fordern. Wie viel dabei gefordert werden darf, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.
Durchaus. Durch das eigene Verschulden wäre eine nicht vorgenommene Kürzung des Schmerzensgeldes ungerecht, weshalb Gerichte das eigene Mitverschulden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe mitberücksichtigen.
Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 100 – 10.000 € möglich. In seltenen Konstellationen kann unter Umständen auch ein Höherer Schmerzensgeldanspruch angemessen sein.
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