Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir prüfen Fristen, Form und mögliche Ansprüche.

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Ist es erlaubt, "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" zu kündigen?

Wenn eine Kündigung nur mit der Angabe "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" erfolgt, ohne diesen Zeitpunkt genauer zu definieren oder einen bestimmten Tag anzugeben, könnte diese Kündigung unter bestimmten Umständen unwirksam sein.

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber?

Arbeitgebern bietet ein Aufhebungsvertrag deutliche Vorteile gegenüber einer Kündigung. Sie vermeiden eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang und sind nicht an Kündigungsfristen gebunden, sodass sie sich kurzfristig von Mitarbeitern trennen können. Allerdings ist zu beachten, dass die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch beim Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld zur Folge haben kann. Der umfassende Kündigungsschutz von Arbeitnehmern entfällt, ebenso wie der besondere Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung, und der Betriebsrat muss nicht beteiligt werden. Oft wird eine Abfindungszahlung vereinbart, um eine Einigung mit den Arbeitnehmern zu erleichtern.

Muss die Kündigung eine Begründung enthalten?

Eine Kündigung muss grundsätzlich keinen Kündigungsgrund enthalten. Allerdings kann eine Begründungspflicht vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Grund für die Kündigung im Kündigungsschreiben genau angeben. Unabhängig davon muss aus der Kündigung klar hervorgehen, zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet.

Wer kann in der Probezeit kündigen?

Eine Kündigung in der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit ausgesprochen werden.

Kann ich mündlich kündigen?

Im Arbeitsrecht ist für die Kündigung die Schriftform vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer soll vor übereilten Handlungen geschützt werden.

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