Krankheit

Bei Krankheit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung – je nach Dauer der Beschäftigung und Tarifvertrag.

Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

No items found.

FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Muss ich meine Krankmeldung auch an die Krankenkasse schi­cken?

Ja, sie muss an Arbeit­geber und Kasse gehen. Das ist vorgeschrieben. Kommt sie nicht in einer Woche an, riskieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn nach den ersten sechs Wochen Arbeits­unfähigkeit die Lohn­fortzahlung endet. Sofort die Kasse zu informieren, ist gerade bei schweren Krankheiten wichtig, damit gleich nach den sechs Wochen Krankengeld fließt. Möglich ist das oft per E-Mail oder über die Kassen-Home­page. Wer die Krankmeldung per Post schickt, sollte das per Einschreiben tun. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Arzt sie schickt. Macht er es aber doch und benutzt er voradressierte Um­schläge, die die Krankenkasse ihm zur Verfügung stellt, geht ein Verlust auf dem Postweg zu Lasten der Kasse (Bundes­sozialge­richt, Az. B 3 KR 6/18 R).

Kann ich meinem Arbeit­geber meine Krankmeldung auch per E-Mail schi­cken?

Es ist nicht vorgeschrieben, auf welche Art und Weise Sie sich am ersten Krank­heits­tag krank melden müssen. Haupt­sache die Krankmeldung erfolgt unver­züglich und erreicht den Arbeit­geber auch wirk­lich. Grund­sätzlich können Sie auch eine E-Mail, SMS oder eine Nach­richt über einen Messenger-Dienst wie Whatsapp schreiben. Dann sollten Sie allerdings eine Antwort fordern, um sicher­zugehen, dass die Nach­richt mit Ihrer Krankmeldung wirk­lich ange­kommen ist. Der sicherste Weg ist der Griff zum Telefon.

Reicht es, das Attest abzu­geben, wenn ich wieder gesund bin?

Nein, das reicht oft nicht. Vom Attest erhalten Sie drei Ausfertigungen: Jeweils eine für Sie, für Ihren Arbeit­geber und für Ihre Krankenkasse. Der Durch­schlag für den Arbeit­geber muss an dem Arbeits­tag, der auf den dritten Tag der Arbeits­unfähigkeit folgt, beim Chef vorliegen. Manchmal ist es gar nicht so einfach, den dafür richtigen Tag zu bestimmen: Arbeiten Sie etwa montags bis frei­tags und erkranken an einem Dienstag, dann ist Donners­tag der dritte Tag Ihrer Arbeits­unfähigkeit. Am Freitag muss das ärzt­liche Attest dem Arbeit­geber zugehen. Werden Sie am Donners­tag krank, gilt der Samstag als dritter Krank­heits­tag. Spätestens am darauf­folgenden Montag, dem nächsten für Sie üblichen Arbeits­tag, müssen Sie zum Arzt und das Attest auch umge­hend beim Chef einreichen. Mailen Sie ein Foto oder einen Scan der Bescheinigung, um sicher­zugehen, dass der Schein ankommt. Es reicht nicht, die Bescheinigung am Montag zur Post zu geben.

Was bedeutet „elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung“ (eAU)?

Die Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) auf Papier soll schritt­weise entfallen. Bisher erhalten Patienten eine AU-Bescheinigung in dreifacher Ausführung: Ein Exemplar für den Arbeit­geber, eins für die Krankenkasse und eins für die eigenen Unterlagen. Mit der Zettel­wirt­schaft ist bald Schluss. Ab dem Stichtag 1. Oktober 2021 sollen Ärzte die Daten für die Krankenkassen direkt elektronisch über­mitteln. Ab dem 1. Juli 2022 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeit­geber digital erfolgen. Zuständig für die Über­mitt­lung sind jedoch nicht die Ärzte, sondern die Krankenkassen. Patienten dürfen aber weiterhin eine vereinfachte AU-Bescheinigung in Papierform verlangen.

Wer zahlt im Krank­heits­fall mein Gehalt weiter und wie lange?

Sechs Wochen lang zahlt Ihr Arbeit­geber Gehalt weiter. Das ist die sogenannte „Lohn­fortzahlung im Krank­heits­fall“. Sind Sie länger krank, bekommen Sie anschließend Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 90 Prozent Ihres täglichen Netto­entgelts inklusive Sonderzah­lungen. Allerdings gibt es das Krankengeld nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Krankenkasse, die derzeit bei 4 837,50 Euro monatlich liegt. Maximal werden 2021 also 112,88 Euro pro Tag oder 3 386,25 Euro pro Monat ausgezahlt, wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Krankengeld. Sie sollten bei Ihrer Kasse das ärzt­liche Attest immer umge­hend einreichen. Manchmal erledigt das auch der Arzt für Sie. So kann die Kasse nach­voll­ziehen, seit wann Sie krank sind und die Zahlung von Krankengeld in die Wege leiten. Für die Zahlung von Krankengeld entscheidende Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung müssen der Krankenkasse inner­halb einer Woche vorliegen. Die Bescheinigung abzu­schi­cken, reicht nicht aus. Sie muss recht­zeitig bei der Krankenkasse ankommen. Wenn Sie verloren geht oder sich die Zustellung verzögert, ist das Ihr Problem und zahlt die Krankenkasse das Krankengeld nicht, bis die Bescheinigung vorliegt. Das gilt auch für Folge­bescheinigungen.

Professionelle Rechtsberatung? – Wir sind für Sie da!

Benötigen Sie professionelle Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern!

Überregionale Erreichbarkeit

Unsere Standorte

Waldstückerring 44

Standort Bellheim

Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Karlsruher Straße 15

Standort Hockenheim

Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Exerzierplatzstraße 3

Standort Pirmasens

Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

Mehr Erfahren
Schillerstraße 23

Standort Haßloch

Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Mehr Erfahren
Römerplatz 6

Standort Bad Dürkheim

Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.

Mehr Erfahren