Ehevertrag
Individuelle Eheverträge sichern Vermögen, Unternehmen und Zukunftsplanung rechtlich ab.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Ein Ehevertrag ist nie kostenlos, denn er muss zwangsläufig von einem Notar beurkundet werden. Die Kosten dafür sind gekoppelt an das Gerichts- und Notarkostengesetz, in dem die Gebührensätze der Notare festgelegt wurden. Dennoch schwanken die Kosten für einen Ehevertrag stark, denn dabei spielt immer auch der Geschäftswert des Ehevertrages eine Rolle. Der Geschäftswert bemisst sich am Gesamtvermögen beider Ehepartner, abzüglich aller vorhandenen Schulden. Das Reinvermögen, das durch diese Rechnung ermittelt wird, ist der Geschäftswert, auf dem der Ehevertrag beruht. Je nach Geschäftswert darf der Notar daher unterschiedlich hohe Gebühren verlangen. Dabei handelt es sich stets um die reinen Nettokosten – Umsatzsteuer und Kosten für eventuelle Auslagen müssen also noch hinzukalkuliert werden. Anhand einer ähnlichen Gebührentabelle orientieren sich auch die Kosten für einen Anwalt, falls der Ehevertrag rechtssicher durch die anwaltliche Unterstützung aufgesetzt werden soll. In diesem Fall ergeben sich auch hier Kosten, die abhängig von der Höhe des Gesamtvermögens beider Ehepartner sind. Die exakten Kosten für einen Ehevertrag hängen von vielen Faktoren ab. Neben dem Gesamtvermögen beider Ehepartner abzüglich aller vorhandenen Schulden spielt dabei auch der vom Notar oder Anwalt genutzte Gebührenfaktor eine wichtige Rolle.
Gemäß § 1410 BGB können Eheverträge ausschließlich über einen Notar geschlossen werden. Eigene Vertragsentwürfe können Sie von einem Notar oder Anwalt gegenprüfen lassen. Sollten Sie dagegen auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie den Vertrag am besten durch einen Anwalt oder Notar aufsetzen.
Wird die Wirksamkeit eines Vertrages angezweifelt, kann ein Betroffener diesen gerichtlich anfechten. Das zuständige Gericht wird dann im Zuge einer Gesamtschau entscheiden, ob die Anfechtung etwa aufgrund von Sittenwidrigkeit Erfolg hat.
Wie andere zweiseitig verpflichtende Verträge kann auch ein Ehevertrag wieder aufgehoben oder nachträglich abgeändert werden. Dies ist in der Regel jedoch nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Beide Vertragspartner müssen mit- hin der Vertragsänderung oder -aufhebung zustimmen und dies vor dem zuständigen Notar mit Ihrer Unterschrift quittieren.Da auch in diesen Fällen die ursprüngliche Form einzuhalten ist, bedarf es der notariellen Tätigkeit auch bei Abänderung bzw. Aufhebung. Dabei können mithin wiederum Kosten entstehen.Eine einseitige Vertragsaufhebung ist in der Regel nur dann möglich, wenn einer der Ehegatten sich den Vertragsrücktritt vorbehalten hat.
Grundsätzlich kann jeder einen Ehevertrag aufsetzen, der demnächst eine Hochzeit plant oder gerade geheiratet hat. Damit dieser rechtsgültig wird, muss lediglich ein Notar die Unterschriften beider Ehepartner beurkunden. Aber: Bei einem Mustervertrag oder selbst aufgesetzten Ehevertrag können einzelne Klauseln unwirksam sein, die im schlimmsten Fall den gesamten Ehevertrag nichtig machen. Daher sollte man zusätzlich zum Notar auf die Unterstützung einfach Fachanwalts für Familienrecht setzen, der gemeinsam mit Ihnen den Vertrag aufsetzt und dabei auch allen Anforderungen des Gesetzgebers gerecht wird. Kommt es im Scheidungsfall zur Klage, bietet der Ehevertrag in diesem Fall volle Rechtssicherheit für beide Ehepartner.
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