Bußgeld

Vertretung bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und Punkten in Flensburg – für eine faire Verteidigung.

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich über eine rote Fußgängerampel laufe?

Wenn ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft, so muss er mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Wird dadurch eine Unfall verursacht, so wird ein Bußgeld von 10,00 Euro fällig. Ferner muss er sich eine Mitschuld am Unfall anrechnen lassen, so dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht.

Ist das Verwenden von Blitzer-Apps während der Fahrt verboten?

Ja, das steht in § 23 StVO. Die Geldbuße beträgt hierbei mindestens 75 Euro. Jedoch: Die Verwendung ist lediglich dem Fahrzeugführer untersagt. Wenn Beifahrer unaufgefordert den Fahrzeugführer warnen, indem sie eine Blitzer-App nutzen, so ist das derzeit nicht verboten (Stand: März 2022)

Wie hoch sind die Bußgelder?

Die Höhe des Bußgeldes ist dem Bußgeldbescheid entnehmbar. Je nach Ordnungswidrigkeit fallen die Bußgelder unterschiedlich hoch aus. Die Höhe lässt sich dem aus dem Bußgeldkatalog entnehmen, welcher regelmäßig aktualisiert wird. In der Regel sind Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig. Es gibt aber auch Fälle, insbesondere bei der Trunkenheit im Straßenverkehr, wo höhere Bußgelder möglich sind, nämlich bis 1.500 €.

Wie hoch ist die Einspruchsfrist?

Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.

Welche Strafen gelten bei Alkohol am Steuer?

Das hängt von der Promillegrenze ab. 0,5 – 1,0 Promille: Die Ordnungswidrigkeit wird beim ersten Mal mit einer Geldstrafe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. 1,1 – 1,5 Promille: Ab diesem Wert gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine MPU absolviert werden.

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Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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Exerzierplatzstraße 3

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Römerplatz 6

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