Adoption
Begleitung bei nationalen und internationalen Adoptionsverfahren – rechtlich fundiert und sensibel gestaltet.
Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
Seit dem 1.1.1977 wird durch die Adoption eines Minderjährigen die gleiche erbrechtliche Beziehung hergestellt wie zu leiblichen Kindern. Für den adoptierten Minderjährigen erlischt damit auch komplett das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen leiblichen Eltern und seinen leiblichen Verwandten. Der adoptierte Minderjährige wechselt also vollständig in das Lager der aufnehmenden Familie.
Erbrechtliche Ansprüche gibt es nur noch in dieser Familie; allerdings bestehen von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Beispielsweise die Erwachsenenadoption. Hierbei ist es möglich die erbrechtliche Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufrecht zu erhalten und dadurch auch die Freibeträge nutzen zu können.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich. Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der “Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle. Zuerst müssen Sie Kontakt zu einer Vermittlungsstelle aufnehmen. Diese führt mit Ihnen mehrere Bewerbergespräche durch. Vor der eigentlichen Adoption geht das Kind bei seinen künftigen Eltern einige Zeit in Pflege. Prognostiziert die Vermittlungsstelle, dass die Adoption das Beste für das Kind ist, können die künftigen Adoptiveltern einen Antrag beim Familiengericht stellen, welches die Adoption per Beschluss ausspricht.
Was kostet es, einen Erwachsenen zu adoptieren? Neben Notarkosten für die beglaubigte Beurkundung des Antrags und den Einwilligungserklärung fallen außerdem Gerichtskosten an. Dabei ist regelmäßig ein Verfahrenswert von 5.000 Euro anzunehmen, wobei sich die Gerichtskosten auf ca. 292 Euro belaufen.
Die Dauer des Adoptionsverfahrens ist sehr unterschiedlich. Bei manchen ist das Verfahren bereits nach ein bis zwei Jahre abgeschlossen, andere müssen sogar bis zu fünf Jahre warten.
Die erforderlichen Unterlagen müssen als notariell beglaubigte Erklärungen beim Familiengericht eingereicht werden.
Was kostet es, einen Erwachsenen zu adoptieren? Neben Notarkosten für die beglaubigte Beurkundung des Antrags und den Einwilligungserklärung fallen außerdem Gerichtskosten an. Dabei ist regelmäßig ein Verfahrenswert von 5.000 Euro anzunehmen, wobei sich die Gerichtskosten auf ca. 292 Euro belaufen.
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Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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