Abfindung

Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, entgegen der landläufigen Meinung gibt es (bis auf Ausnahmen, z.B. Sozialplanabfindung) im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung

Drohen Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit beträgt in der Regel drei Monate und droht grob gesagt immer dann, wenn der Arbeitnehmer am Verlust seines Arbeitsplatzes die Schuld trägt. Bei Aufhebungsverträgen ist dies in der Regel zu bejahen, weil der Arbeitnehmer sich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses freiwillig entscheidet. Bei einer Kündigungsschutzklage und anschließendem Abfindungsvergleich droht Ihnen die Verhängung einer Sperrzeit durch das zuständige Arbeitsamt nur dann, wenn im Vergleich von einer verhaltensbedingten Kündigung oder anderen Gründe die Rede ist, die dem Arbeitnehmer konkret die Schuld am Verlust des Arbeitsplatzes zuweisen.

Wie lange kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen?

Die Sperrzeit im deutschen Sozialrecht beschreibt den Zeitraum, in dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Sie wird wegen versicherungswidrigen Verhaltens verhängt und kann zwischen einer Woche und zwölf Wochen liegen, also bis zu drei Monate. Bei einer Ruhezeit verzögert sich nur die Auszahlung, während sich bei einer Sperrzeit der Auszahlungszeitraum verkürzt.

Steht mir bei Eigenkündigung auch eine Abfindung zu?

Im Falle einer selbst gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Sowieso müssen Sie beachten, dass eine Eigenkündigung und eine grundlose Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes führen.

Warum sollte ich eine Abfindung einfordern?

Eine Abfindung verdienen Sie sich durch Ihre mehrjährige Betriebszugehörigkeit. Schließlich haben Sie Ihrem Arbeitgeber über eine lange Zeit loyal gedient und zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Nach einer Kündigung entspricht die Abfindung daher einer Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Es ist es also Ihr gutes Recht, eine Abfindung einzufordern.

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