Abfindung
Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Nein. Sie müssen von der Abfindung zwar keine Sozialabgaben abführen, jedoch unterliegt sie der Lohnsteuer. Diese ist vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Das u.U. schlagartig erhöhte Jahreseinkommen kann zu einem höheren Steuertarif führen. Um der Einmaligkeit Rechnung zu tragen, hat sich der Gesetzgeber die Fünftelregelung in § 34 Abs. 1 S. 2 EStG einfallen lassen.
Wenn eine Kündigung rechtmäßig ausgesprochen wurde, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Dies gilt insbesondere, wenn die Frist für eine Kündigungsschutzklage abgelaufen ist und der Arbeitnehmer keine Klage eingereicht hat. In diesem Fall wird die Kündigung als wirksam betrachtet und muss nicht mehr vom Arbeitsgericht überprüft werden.
Die gängigste Formel besagt, dass die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre im Unternehmen war und zuletzt 2.000 € monatlich verdient hat, würde nach dieser Faustregel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 € / 2 * 10 Jahre).
Im Falle einer selbst gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Sowieso müssen Sie beachten, dass eine Eigenkündigung und eine grundlose Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes führen.
Die Abfindungshöhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem monatlichen Bruttogehalt ab. In der Regel verwendet das Arbeitsgericht die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro abgeschlossenem Beschäftigungsjahr für die Berechnung einer sogenannten "Regelabfindung".
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