Wie viel Ehegattenunterhalt muss ich zahlen?
Der Ehegattenunterhalt errechnet auf der Basis der Einkünfte und der sogenannten berufsbedingten und ehebedingte Belastungen beider Ehegatten. Soweit einer der Ehegatten verpflichtet ist Kindesunterhalt zu zahlen, ist auch diese Zahlungsverpflichtung einkommensmindernd vorab zu berücksichtigen. Unter die Einkünfte fallen alle steuerlich relevanten Einnahmen aus allen Einkunftsarten. Diese werden bei jedem Ehegatten gesondert ermittelt. Die Einkommensdifferenz ist entscheidend. Das den Ehegatten demnach verbleibende Einkommen wird gegenübergestellt. Soweit die Ehegatten ausschließlich Einkünfte aus Erwerbstätigkeit haben, ist bei jedem noch ein so genannter Erwerbstätigenbonus in Abzug zu bringen. Aus der Hälfte der Differenz der so ermittelten Beträge ergibt sich der Ehegattenunterhaltsanspruch. Er ist allerdings nur insoweit zu erfüllen, soweit dem Unterhaltsverpflichteten Ehegatten der so genannte angemessene Selbstbehalt verbleibt. Dieser beträgt zwischen Ehegatten derzeit 1.200,00 €.
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