Wer zahlt im Krankheitsfall mein Gehalt weiter und wie lange?
Sechs Wochen lang zahlt Ihr Arbeitgeber Gehalt weiter. Das ist die sogenannte „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“. Sind Sie länger krank, bekommen Sie anschließend Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 90 Prozent Ihres täglichen Nettoentgelts inklusive Sonderzahlungen. Allerdings gibt es das Krankengeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse, die derzeit bei 4 837,50 Euro monatlich liegt. Maximal werden 2021 also 112,88 Euro pro Tag oder 3 386,25 Euro pro Monat ausgezahlt, wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Krankengeld. Sie sollten bei Ihrer Kasse das ärztliche Attest immer umgehend einreichen. Manchmal erledigt das auch der Arzt für Sie. So kann die Kasse nachvollziehen, seit wann Sie krank sind und die Zahlung von Krankengeld in die Wege leiten. Für die Zahlung von Krankengeld entscheidende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen der Krankenkasse innerhalb einer Woche vorliegen. Die Bescheinigung abzuschicken, reicht nicht aus. Sie muss rechtzeitig bei der Krankenkasse ankommen. Wenn Sie verloren geht oder sich die Zustellung verzögert, ist das Ihr Problem und zahlt die Krankenkasse das Krankengeld nicht, bis die Bescheinigung vorliegt. Das gilt auch für Folgebescheinigungen.
Professionelle Rechtsberatung? – Wir sind für Sie da!
Benötigen Sie professionelle Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern!
Kontakt
Wir sind ein Full-Service-Anbieter für alle wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.
Unsere Standorte

Standort Bellheim
Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Standort Hockenheim
Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Standort Pirmasens
Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

Standort Haßloch
Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Standort Bad Dürkheim
Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.
