Welchen Namen kann oder muss ich nach der Scheidung führen?
Soweit nichts weiter veranlasst worden ist, wird der während der Ehe geführte Name weitergeführt. Eine Änderung des Namens ist problemlos möglich. Dies regelt Die Namensänderung nach Scheidung ist beim Standesamt vorzunehmen. Der Partner, dessen Name Ehename geworden ist, kann nicht verlangen, dass der Name von dem Anderen wieder aufgegeben wird. Sie können daher den in der Ehe geführten Nachnamen auch weiterhin behalten. Die Person, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, hat grundsätzlich folgende Möglichkeiten nach der rechtskräftigen Scheidung: Nach der Scheidung kann der Ehename als Nachname fortgeführt werden; der Geburtsname wieder angenommen werden; der Name angenommen werden, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde; dem Ehenamen der Geburtsname oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen vorangestellt oder angefügt werden; der während der Ehe vorangestellte oder angefügte Begleitname widerrufen werden. Eine Namensänderung nach der Scheidung ist jederzeit durch entsprechenden Antrag möglich, muss aber nicht vorgenommen werden.
Weitere FAQs
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Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wer bei einem Autounfall unverschuldet erhebliche Verletzungen erlitten hat. Um vom Unfallverursacher Geld zu bekommen, müssen Geschädigte den Unfall als Ursache ihrer Beschwerden nachweisen.
Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs sind drei Faktoren maßgeblich: Die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden.
Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 100 – 10.000 € möglich. In seltenen Konstellationen kann unter Umständen auch ein Höherer Schmerzensgeldanspruch angemessen sein.
Durchaus. Durch das eigene Verschulden wäre eine nicht vorgenommene Kürzung des Schmerzensgeldes ungerecht, weshalb Gerichte das eigene Mitverschulden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe mitberücksichtigen.
Der Anspruch besteht drei Jahre lang.
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