Renten-Tricks bei der Scheidung: Wenn das „Verschwindenlassen“ von Anrechten zum Bumerang wird

Im Familienrecht gilt das Prinzip der fairen Teilung: Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden im Versorgungsausgleich halbiert. Doch wer versucht, seine wertvollen Pensionszusagen kurz vor der Scheidung durch rechtliche Kniffe dem Zugriff des Partners zu entziehen, riskiert laut OLG Celle (Az.: 17 UF 54/25) den vollständigen Verlust seiner eigenen Ansprüche.

Der Fall: Die „Privatisierung“ der Altersvorsorge

Ein Ehemann, Alleingesellschafter einer GmbH, hatte eine attraktive Pensionszusage über 3.000 € monatlich. Kurz vor der Scheidung wandelte er diese Rente eigenmächtig in eine einmalige Kapitalzahlung um.

Sein Plan:

  1. Systemwechsel: Kapitalzahlungen fallen nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich.
  2. Verzicht: Er überredete seine Frau zu einem notariellen Verzicht auf den Zugewinnausgleich – ohne zu erwähnen, dass dort nun sein Rentenkapital „geparkt“ war.
  3. Doppelter Profit: Er wollte seine eigene Rente behalten und zusätzlich die Hälfte der gesetzlichen Rente seiner Frau abgreifen.

Die Entscheidung: Riegel vor bei „grober Unbilligkeit“

Das OLG Celle bewertete dieses Verhalten als arglistige Täuschung und wandte § 27 VersAusglG an. Der Versorgungsausgleich wurde komplett ausgeschlossen.

Die Gründe des Gerichts:

  • Willentliche Manipulation: Der Ehemann hat seine Macht als Alleingesellschafter missbraucht, um die Verteilungsgerechtigkeit gezielt zu stören.
  • Informationspflicht verletzt: Wer einen Abfindungsvertrag schließt, muss über Werte von existenzieller Bedeutung (hier ca. 200.000 €) aufklären. Das Verschweigen war arglistig.
  • Objektive Unerträglichkeit: Da die Frau durch den Verzicht faktisch leer ausging, wäre es „unerträglich“, wenn sie nun auch noch ihre eigenen mühsam erworbenen Rentenpunkte mit dem Ehemann teilen müsste.

Was bedeutet das für die Praxis?

Dieses Urteil ist ein klares Signal gegen unfaire Taktiken bei der Scheidung:

  1. Vorsicht bei Notarverträgen: Unterschreiben Sie niemals einen Verzicht auf den Zugewinnausgleich, ohne eine vollständige Auskunft über alle Vermögenswerte und Rentenanwartschaften (auch betriebliche Altersvorsorge) erhalten zu haben.
  2. Manipulationen aufdecken: Wir prüfen für Sie genau, ob Anrechte im Zeitraum vor der Scheidung „umgewandelt“, „kapitalisiert“ oder „entnommen“ wurden. Solche Vorgänge können die Unbilligkeit des Ausgleichs begründen.
  3. Schutz der eigenen Rente: Wenn der Partner sich unredlich verhält, kann dies dazu führen, dass Sie Ihre eigenen Rentenansprüche komplett behalten dürfen, statt sie teilen zu müssen.

Wir schützen Ihre Altersvorsorge – in Bellheim, Pirmasens, Hockenheim und Haßloch

Der Versorgungsausgleich ist oft der wertvollste Teil einer Scheidungsfolgenregelung. Wir sorgen dafür, dass hier mit offenen Karten gespielt wird.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Detaillierte Prüfung der Rentenanwartschaften: Wir fordern alle notwendigen Auskünfte an, auch bei komplexen Konstellationen mit GmbH-Beteiligungen.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen: Wir setzen den Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch, wenn der Partner versucht hat, das Gericht oder Sie zu täuschen.
  • Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen: Wir entwerfen Scheidungsfolgenvergleiche, die Sie wirklich absichern.

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Ehepartner Rentenanrechte verschleiert oder kurzfristig verändert hat? Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung.