Die Zinsfalle beim Pflichtteil: Warum Abwarten für Erben teuer wird
Ein Todesfall löst oft nicht nur emotionale, sondern auch komplexe finanzielle Fragen aus. Eine der am meist unterschätzten Gefahren für Erben ist die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs. Da dieser Anspruch sofort mit dem Erbfall fällig wird, können langwierige Wertermittlungen die Summe durch hohe Zinsen massiv in die Höhe treiben.
1. Das Risiko: 5 % über dem Basiszinssatz
Sobald der Erbe in Verzug gerät – meist durch eine einfache Mahnung des Pflichtteilsberechtigten – beginnt die Verzinsung.
- Der Zinssatz: Dieser liegt gesetzlich bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. In der aktuellen Zinsphase ist dies eine Belastung, die weit über üblichen Bankzinsen liegt.
- Die Zeitfalle: Da Gutachten für Immobilien oder Firmenwerte oft Monate dauern, summiert sich die Zinslast schnell auf mehrere tausend Euro.
2. Die Beweislast: Warum „Ich kann nichts dafür“ selten reicht
Viele Erben glauben, sie müssten keine Zinsen zahlen, wenn der Notar oder der Gutachter zu langsam arbeitet. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) stellt hier extrem hohe Hürden auf:
- Der Erbe muss beweisen, dass er alles Zumutbare getan hat, um das Verfahren zu beschleunigen.
- Bloßes Warten auf den Notar reicht nicht aus. Wer Untätigkeit nicht rügt oder keine Sachstandsanfragen dokumentiert, haftet für die Zinsen.
3. Strategien zur Begrenzung der Zinslast
Um das finanzielle Desaster abzuwenden, sollten Erben (und deren Vertreter) proaktiv handeln:
Bei Sachverständigengutachten:
- Dokumentation: Lassen Sie sich Bearbeitungszeiten schriftlich bestätigen.
- Alternative suchen: Wenn der Gutachterausschuss der Stadt zu langsam ist, schlagen Sie dem Pflichtteilsberechtigten einen freien, schnelleren Gutachter vor.
- Teilzahlungen: Leisten Sie Abschlagszahlungen auf den unstrittigen Teil des Pflichtteils, um den verzinslichen Betrag sofort zu reduzieren.
Bei notariellen Nachlassverzeichnissen:
- Druck ausüben: Wenn der Notar das Verzeichnis verzögert, muss der Erbe ggf. eine Untätigkeitsbeschwerde (§ 15 BNotO) einlegen.
- Trennung der Ansprüche: Der Anspruch auf Wertermittlung (z. B. Immobiliengutachten) ist unabhängig vom notariellen Verzeichnis. Erben sollten Gutachten sofort in Auftrag geben und nicht auf den Notartermin warten.
Warum anwaltliche Begleitung hier bares Geld spart
Egal auf welcher Seite Sie stehen – beim Pflichtteil geht es um Präzision und Schnelligkeit:
- Für Pflichtteilsberechtigte: Wir sorgen durch rechtssichere Mahnungen für einen sofortigen Verzugseintritt, damit Ihr Anspruch von Tag eins an verzinst wird.
- Für Erben: Wir entwickeln eine Strategie zur Zinsvermeidung, überwachen Gutachter und Notare und dokumentieren Ihr Bemühen lückenlos, um unberechtigte Zinsforderungen abzuwehren.
Tipp für Anwälte: Die Haftungsfalle ist real. Wer als Anwalt des Berechtigten nicht sofort mahnt, riskiert Regressansprüche wegen entgangener Zinsen.
Ihre Experten im Erbrecht – In Bellheim, Pirmasens, Hockenheim und Haßloch
Die Abwicklung eines Pflichtteilsanspruchs ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Prozess effizient und rechtssicher zu gestalten.
Möchten Sie eine erste Einschätzung zur Höhe Ihres Pflichtteils? Nutzen Sie gerne dafür unseren Pflichtteilscheck.
