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ZOLL-frei Zollberatung mit Weitblick GmbH & Co. KG

ZOLL-frei Zollberatung mit Weitblick GmbH & Co. KG bietet umfassende Zolldienstleistungen für Import und Export, Zolllager- und Versandverfahren in Deutschland. Mit über 15 Jahren Erfahrung unterstützt das Unternehmen mit seinem Know-how in allen Bereichen des Zollwesens, um Waren schnell, korrekt und sicher durch den Zoll zu bringen. Sie ermöglichen es Unternehmen, sich auf ihre Kerngeschäfte zu konzentrieren, während ZOLL-frei die Zollangelegenheiten kompetent handhabt.

Import

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll Die Einfuhranmeldung/Zollanmeldung dient der statistischen Erfassung von Waren. Grundsätzlich sind Drittlandswaren (Waren aus einem Nicht-EU-Land) bei der Einfuhr in die EU dem Zoll anzumelden und in ein Zollverfahren zu überführen. Dies geschieht mittels der Einfuhranmeldung/Zollannmeldung. Der Importeur darf über die Waren erst dann frei verfügen, wenn diese dem Zoll vorgeführt und von diesem zollrechtlich abgefertigt und überlassen wurden.

Exportanmeldungen (AES)

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU abgegeben werden, wenn der Rechnungswert mindestens 1.000 € beträgt oder das Gewicht mindestens 1.000 kg beträgt. Dieses Ausfuhrdokument dient zum einen der Kontrolle von Exportbestimmungen, zum anderen der statistischen Erfassung der Warenströme. Regelmäßig ist es jedoch sinnvoll auch bei nicht Überschreiten der Grenzen Ausfuhranmeldungen zu erstellen. Jede Ware muss bei der Ausfuhr deklariert werden. Zusätzlich muss bei der förmlichen Ausfuhranmeldung jeder Artikel anhand des elektronischen Zolltarifs (EZT) nach Warennummern (sogenannte Zolltarifnummern) eingruppiert werden. Dies dient hauptsächlich der Sicherstellung, dass nur Waren ausgeführt werden, die nicht gegen Ausfuhrbestimmungen wie das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Ferner sind Angaben zum Ausführer, dem Warenempfänger und zu den Umständen der Beförderung zu machen.

AEO-Zertifizierung

Begleitung auf dem Weg zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic Operator, AEO) wird ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt. Der Status des AEO ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten EU in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Wir begleiten Sie während des gesamten Zertifizierungsvorgangs.

Import

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll Die Einfuhranmeldung/Zollanmeldung dient der statistischen Erfassung von Waren. Grundsätzlich sind Drittlandswaren (Waren aus einem Nicht-EU-Land) bei der Einfuhr in die EU dem Zoll anzumelden und in ein Zollverfahren zu überführen. Dies geschieht mittels der Einfuhranmeldung/Zollannmeldung. Der Importeur darf über die Waren erst dann frei verfügen, wenn diese dem Zoll vorgeführt und von diesem zollrechtlich abgefertigt und überlassen wurden.

Exportanmeldungen (AES)

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU abgegeben werden, wenn der Rechnungswert mindestens 1.000 € beträgt oder das Gewicht mindestens 1.000 kg beträgt. Dieses Ausfuhrdokument dient zum einen der Kontrolle von Exportbestimmungen, zum anderen der statistischen Erfassung der Warenströme. Regelmäßig ist es jedoch sinnvoll auch bei nicht Überschreiten der Grenzen Ausfuhranmeldungen zu erstellen. Jede Ware muss bei der Ausfuhr deklariert werden. Zusätzlich muss bei der förmlichen Ausfuhranmeldung jeder Artikel anhand des elektronischen Zolltarifs (EZT) nach Warennummern (sogenannte Zolltarifnummern) eingruppiert werden. Dies dient hauptsächlich der Sicherstellung, dass nur Waren ausgeführt werden, die nicht gegen Ausfuhrbestimmungen wie das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Ferner sind Angaben zum Ausführer, dem Warenempfänger und zu den Umständen der Beförderung zu machen.

AEO-Zertifizierung

Begleitung auf dem Weg zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic Operator, AEO) wird ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt. Der Status des AEO ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten EU in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Wir begleiten Sie während des gesamten Zertifizierungsvorgangs.