Im Rahmen Ihres Projekts beraten wir Sie zum Thema Datenschutz.
Unser Datenschutzmanagement-System bildet die Grundlage für kollaboratives Zusammenarbeiten.
Wir übernehmen das Thema Datenschutz als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen.
Wir auditieren Ihr Unternehmen und schließen die Lücken, um den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollstens zu entsprechen.
Zur vorgeschriebenen Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenweitergabe werden immer mehr digitale Dienste genutzt. Bestehende und angestrebte Strukturen müssen somit durch sinnvolle und angemessene Maßnahmen des Datenschutzes bzw. der Informationssicherheit realisiert werden.
Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen in regelmäßigen Abständen Datenschutzaudits durchführen. Bei einem Audit ist insbesonders zu prüfen, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erfüllt.
Wir helfen Ihnen dabei.
Pierre Hartung
Geschäftsführer G&K Consulting UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten für Unternehmen seit Mai 2018 auf Basis der „Rechenschaftspflicht“ strenge Compliance-Vorgaben bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Unternehmer und Gewerbetreibende müssen nicht nur datenschutzkonform handeln, sie sind ebenfalls verpflichtet die eigene Datenschutzkonformität jederzeit nachzuweisen.
Wir analysieren Ihr Unternehmen, Ihre Prozesse und Datenflüsse, alle Schnittpunkte zum Datenschutzrecht und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Umsetzungsstrategie.
Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite und DSGVO-konform.
Durch die im Mai 2018 beschlossene Datenschutzgrundverordnung DSGVO soll ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU etabliert werden und die Rechte zum Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung regelt u.a. die Rechte und Kontrollmöglichkeiten der Betroffen, welche durch das neue Regelwerk gestärkt werden.
Die Datenschutzgrundverordnung stellt die Rechenschaftspflicht der Unternehmensleitung in den Vordergrund. Somit ist der Verantwortliche verpflichtet, jederzeit die Einhaltung der umfangreichen Anforderungen der DSGVO nachzuweisen.
Dies beinhaltet die neuen Transparenzpflichten, Betroffenenrechte, Risikoanalysen, Form- und Fristvorgaben. Sollte er dem nicht nachgehen können, drohen bereits beim Nichtvorhalten verordnungskonformer Prozesse und Maßnahmen Sanktionen.
Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatzes verhängen.
Ein Datenschutzbeauftragter hat sicherzustellen, dass alle DSGVO-Anfragen bearbeitet und schnellstmöglich ausgeführt werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Löschung personenbezogener Daten oder Beitäge.
CRM, ERP, Online-Shop, Ticket-System, Newsletter-Software - oftmals befinden sich Personen Daten auf mehreren Plattformen. Hier muss der Datenschutzbeauftragte Sorge tragen (oftmals über einen automatisierten Prozess), dass sämtliche Daten gelöscht werden.
Die Spezialisten der G&K Gruppe bieten Ihnen hochqualifizierte und fundierte Kompetenz im Bereich des Datenschutz und Informationssicherheit.
Zu laufenden und zufünftigen Projekten können sie bei datenschutzrechtlichen und technischen Fragestellungen unterstützen und für Rechtssicherheit bis zur Beendigung des Projekts sorgen.
Unser Team verfügt über weitreichend Branchen-Know-How, bspw. im Kontext des Sozialdatenschutzes.